Dipl.-Sozialpädagogin Ariane Greb
Kinder- und Jugendpsychotherapeutin (TP)

  Man kann in Kinder nichts hinein prügeln, aber vieles herausstreicheln. 

Angebot und Prozedere

  1. Das therapeutische Angebot umfasst die Behandlung von Kinder und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr. Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert (TP) und biete Hilfe bei seelischen Problemen. Das können Störungen des Denkens, Fühlens und Handelns sein.

  2. Z.B. Ängste, Zwänge, Depressionen, Süchte, Störungen des Sozialverhaltens, Essstörungen, ADHS, Anpassungs- und Belastungsstörungen, Beziehungskonflikte in der Familie, Lern- und Konzentrationsstörungen, Einnässen, Störungen infolge eines Traumas uvm.

  3. Nach telefonischer Terminvereinbarung und einer Anamnesestunde können sog. probatorische Stunden in Anspruch genommen werden. Diese dienen zum gegenseitigen kennen lernen, zur Diagnostik und zur Überprüfung der „Passung“.

Therapie für Kinder

  1. Bei Kindern wird meist mittels Spieltherapie behandelt. Kinder können durch den Einsatz kreativer Medien so ihre unbewussten Konflikte ausdrücken und sie dadurch einer Verarbeitung und Integration zugänglich machen. Ca. alle 4-5 Sitzungen findet eine begleitende Bezugspersonenstunde statt.

Bezugspersonenstunden

  1. Da Kinder und Jugendliche sehr stark von ihren Bezugspersonen und den sie umgebenden Bedingungen abhängig sind, ist die begleitende Bezugspersonenarbeit (je nach Antrag zwischen 6-12 Stunden) besonders wichtig.

  2. Die Eltern/Bezugspersonen haben hier die Möglichkeit in eigenen Stunden ihre Themen bzgl. Erziehung des Kindes, besondere Schwierigkeiten usw. zu besprechen. Hier besteht die Möglichkeit eigenes Verhalten zu reflektieren, neue Lösungsmöglichkeiten zu entdecken, einen Perspektivenwechsel vorzunehmen usw. Um einen Therapieerfolg zu gewährleisten ist eine gute Zusammenarbeit unabdingbar.

Therapie für Jugendliche

  1. Häufig stehen bei Jugendlichen Themen der Autonomie, Sexualität und Identität im Mittelpunkt. Insofern ist hier im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Bezugspersonenarbeit sinnvoll ist.

Dauer der Behandlung

  1. Eine therapeutische Behandlung auf tiefenpsychologischer Basis liegt meist zwischen 50 und 100 Stunden. Eine Stunde dauert 50 Min.

  2. Manchmal ist es sinnvoll eine Kurzzeittherapie zu beantragen. Diese liegt bei 25 Stunden und 6 Bezugspersonenstunden. Regelmäßigkeit ist Behandlungsvoraussetzung und trägt wesentlich zum Behandlungserfolg bei.

Kosten

  1. Die Kosten werden nach einem Antragsverfahren in aller Regel von der Krankenkasse übernommen. Zur Abrechnung genügt die Vorlage der Krankenkassenkarte.

  2. Privatpatienten sollten sich vorab mit ihren jeweiligen Kassen in Verbindung setzen, um die Finanzierung zu regeln. Meist stellt dies jedoch kein Problem dar.

Schweigepflicht

  1. Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht. Dies ist in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer festgelegt. Jegliche Auskünfte an Dritte bedürfen einer vom Patienten/Bezugspersonen unterzeichneten Schweigepflichtentbindung.

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